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   BPatG, 30.06.2010 - 19 W (pat) 701/09   

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https://dejure.org/2010,29760
BPatG, 30.06.2010 - 19 W (pat) 701/09 (https://dejure.org/2010,29760)
BPatG, Entscheidung vom 30.06.2010 - 19 W (pat) 701/09 (https://dejure.org/2010,29760)
BPatG, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - 19 W (pat) 701/09 (https://dejure.org/2010,29760)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Patenteinspruchsverfahren - "Überspannungsableiter mit Käfig-Design" - unzulässiger Einspruch mangels erforderlicher zeitlicher Substantiierung

  • rewis.io

    Patenteinspruchsverfahren - "Überspannungsableiter mit Käfig-Design" - unzulässiger Einspruch mangels erforderlicher zeitlicher Substantiierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.1987 - X ZB 14/86

    "Streichgarn"; Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Einspruch gegen ein

    Auszug aus BPatG, 30.06.2010 - 19 W (pat) 701/09
    Da der Einspruch nur auf die Behauptung gestützt werden kann, dass einer der in § 21 PatG genannten Widerrufsgründe vorliege (§ 59 Abs. 1 Satz 3 PatG), müssen sich die Tatsachenangaben außerdem auf die geltend gemachten Widerrufsgründe beziehen (st. Rspr. vgl. u. a. BGH GRUR 1987, 513, 514 - Streichgarn; GRUR 1997, 740 - Tabakdose; GRUR 2003, 695 - Automatisches Fahrzeuggetriebe).

    Vielmehr hätten für einen den Blicken entzogenen Sachverhalt schon im Einspruchsschriftsatz konkrete Umstände aufgezeigt werden müssen, aus denen sich die behauptete Benutzung hinsichtlich ihres Zugänglichwerdens für die Öffentlichkeit hätte ergeben sollen (vgl. auch BGH GRUR 1987, 513, 514 - Streichgarn).

  • BGH, 29.04.1997 - X ZB 13/96

    "Tabakdose"; Anforderungen an Darlegung einer Vorbenutzung

    Auszug aus BPatG, 30.06.2010 - 19 W (pat) 701/09
    Da der Einspruch nur auf die Behauptung gestützt werden kann, dass einer der in § 21 PatG genannten Widerrufsgründe vorliege (§ 59 Abs. 1 Satz 3 PatG), müssen sich die Tatsachenangaben außerdem auf die geltend gemachten Widerrufsgründe beziehen (st. Rspr. vgl. u. a. BGH GRUR 1987, 513, 514 - Streichgarn; GRUR 1997, 740 - Tabakdose; GRUR 2003, 695 - Automatisches Fahrzeuggetriebe).
  • BGH, 13.03.2003 - X ZB 4/02

    "Automatisches Fahrzeuggetriebe"; Anforderungen an die Begründung des Einspruchs

    Auszug aus BPatG, 30.06.2010 - 19 W (pat) 701/09
    Da der Einspruch nur auf die Behauptung gestützt werden kann, dass einer der in § 21 PatG genannten Widerrufsgründe vorliege (§ 59 Abs. 1 Satz 3 PatG), müssen sich die Tatsachenangaben außerdem auf die geltend gemachten Widerrufsgründe beziehen (st. Rspr. vgl. u. a. BGH GRUR 1987, 513, 514 - Streichgarn; GRUR 1997, 740 - Tabakdose; GRUR 2003, 695 - Automatisches Fahrzeuggetriebe).
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